Die „Rufus“-Reihe soll jeder verstehen und genießen können, Jugendliche und Erwachsene, Studierte und Nichtstudierte. Wer sich im Roman auf fremde Welten einlässt, der wird auf unterhaltsame Weise ganz automatisch kennenlernen, was die damalige Zeit so alles zu bieten hatte - und lernt beim Lesen wie von selbst. Alles so authentisch und historisch korrekt wie möglich zu erzählen und dabei spannend zu bleiben, das ist mein Ziel.
Die „AMORES - Die Liebesleiden des jungen Ovid“ sind dagegen nicht immer ganz jugendfrei (wie auch die Originalverse Ovids und seiner Zeitgenossen). Der Laie kann sich über die „moderne“ Sprache & Handlung freuen, der Fachmann über zahlreiche Anspielungen und intertextuelle Scherze.
Auf dem Blog zeige ich einen Blick hinter die Kulissen. Dabei gebe ich auch Hintergrundinformationen über Politik und Alltagsleben der späten Republik und frühen Kaiserzeit in Rom und einiger Kelten- und Germanenstämme.
Feste Probeleser aus verschiedensten Altersgruppen haben bereits die ersten Bände gelesen. Die Rückmeldungen setze ich um. Sehr gute Feedbacks kamen dabei nicht nur von Universitätsprofessoren und anderen Fachleuten sondern gerade auch von Schülerinnen und Schülern - vielleicht demnächst auch von dir? Gerne nehme ich jede gute Anregung auf (Rufus.in.Rom@gmail.com)...

Dienstag, 1. September 2015

Leben und Lieben im alten Rom III: Sitten & Sittengesetzgebung (II)


lex Iulia de adulteriis coercendis, lex Iulia de maritandis ordinibus, lex Papia Poppaea
Bis zum Ende der Republik geht vor allem bei jungen Frauen einiges an althergebrachtem Rollenverständnis verloren. Aber auch für viele Männern, besonders junge Adlige, kann das traditionelle Lebensbild nicht mehr so recht locken. Gegen diese schleichende Veränderung in der Gesellschaft gibt es in der frühen Kaiserzeit plötzlich harte Gegenmaßnahmen: In dem Jahr, indem Ovid den Zeitgeist aufnimmt (zum Gutteil jedoch auch parodiert) und beginnt, seine witzig-provokanten amores zu schreiben (Sternchenthema des Abiturs in Baden-Württemberg 2016 und 2017), versucht der Machthaber Augustus einerseits die hohen Verluste der Bürgerkriege, besonderes unter den alten Adels- und Senatorenfamilien, wieder auszugleichen: Kinder müssen her und dafür auch treue Ehefrauen. Andererseits ist der Zeitpunkt gut gewählt, um die Ausschweifungen und Affären des Kaiserhaus mit einem offiziellen, nie dagewesenen und ultrakonservativen „Rollback" zu vertuschen. Dabei verlangt Augustus nicht nur von allen seinen weiblich Familienmitgliedern (und sich selbst) einen untadeligen, sittsam-keuschen (und höchst langweiligen) Lebenswandel, sondern lässt auch eine äußerst rigide Sitten- und Ehegesetzgebung einbringen, die Heirat verlangt und Fremdgehen als Straftat kriminalisiert. Eine vorbildliche Ehefrau sitzt den ganzen Tag brav zu Hause und spinnt Wolle (wenn sie nicht gerade mit Kindern und Haushalt beschäftigt ist), so die veraltete Moralvorstellung - jedenfalls wie man sich damals die sittsamen Frauen aus Roms (mythischer) Frühzeit vorstellt.
Bei den wichtigsten Gesetzespaketen handelt es sich um:
  • Die lex Iulia de adulteriis coercendis aus dem Jahr 18 v. Chr. Sie macht das Fremdgehen erstmals zu einem straf-rechtlich verfolgbaren Delikt und verfolgt den Ehebruch der verheirateten Frau (adulterium) und den Sexualverkehr eines Mannes mit einer unverheirateten Frau (stuprumSchandtat) sowie der außereheliche Verkehr gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts (ebenfalls stuprum). Wenn sich verheiratete Männer an der Frau eines anderen Mannes vergreifen, so fällt auch dies unter adulterium. Wer Damen und Herren vermittelt, fällt unter den Tatbestand des lenocinium (Zuhälterei / Kupplerei), aiuch dies ein neuer Straftatbestand. Das Gesetz dient offiziell dem Schutz der Ehe und dem Schutz unverheirateter freier Frauen. Der Ehemann, der seine Frau in flagranti („auf frischer Tat") beim Ehebruch erwischt, muss sich von ihr scheiden lassen. Nur wenn ihm aus Gutmütigkeit die Untreue entgeht, wird er nicht bestraft. Manche Männer stehen nun vor der Entscheidung, ob sie ihre fremdgehende Frau anzeigen und einen Skandal riskieren oder nicht anzeigen und weiter behalten sollen, weil sie sie lieben oder weil sie Geld in die Ehe bringt oder weil durch sie die Verbindung mit einer anderen angesehenen Familie gesichert ist. Sie müssen sich dann sozusagen „dumm stellen“.
  • In dem 18 v. Chr. erlassenen Gesetz lex Iulia de maritandis ordinibus ordnet Augustus zur Erhöhung der allgemeinen Moral und zur Bekämpfung von Kinderlosigkeit an, dass nur noch „standesgerechte Ehen" geschlossen werden dürfen, senatorische Familien dürfen keine  Freigelassenen mehr heiraten und auch keine Schauspieler, Prostituierte, Zuhälter(innen) und überführte Ehebrecherinnen dürfen gar nicht mehr heiraten. Für alle anderen wird die Ehe gar zum Zwang erklärt und das Kinderzeugen zur Pflicht. Kinder zeugen ist kein Spaß mehr, sondern verdammte Pflicht und Schuldigkeit.
  • Im Jahre 9 n. Chr. kommt die lex Papia Poppaea hinzu, mit dem eine Ehepflicht für alle römischen Bürger im heiratsfähigen Alter verfügt wird und zwar für alle Männer zwischen 25-60 und alle Frauen zwischen 20-50. Darüber hinaus müssen sich Männer innerhalb von 100 Tagen nach einer Scheidung wiederverheiraten (nach nicht enden wollenden Protestwellen aber auf 3 Jahre erhöht: vgl. Suet.Aug.34), sonst werden sie von den Spielen ausgeschlossen und werden in der Ämterlaufbahn zurückgesetzt. Wer unverheiratet bleibt, verliert das Anrecht auf Erbschaften, kinderlose Ehepaare das Anrecht auf die Hälfte einer Erbschaft. Paare mit Kindern werden durch Privilegien gefördert (ius liberorum). Mindestens drei sind Pflicht (ius trium liberorum), um volles Erbrecht zu behalten (vier für Freigelassene). Mit Kinderreichtum bekommt man dafür leichteren Zugang zu den Ämtern, darf sich seine Provinz als Statthalter vor den anderen aussuchen und sich vor dem Altersminimum in der Ämterlaufbahn bewerben.
Zur Hebung der Kinderzahl nutzt all dies höchstwahrscheinlich wenig. Auch wenn viele Konservative, Ältere und Moralapostel die Wende preisen, modern gesinnte Römer laufen gegen die Sittengesetze Sturm: Laut Sueton kann Augustus dem Lärm der Proteste nur Herr werden, indem er einen Teil der Strafen wieder aufhebt, zumindest abmildert und wenigstens die Frist zur Wiederverheiratung auf drei Jahre erhöht, sowie Kinderprämien und Elternvorrechte erhöht (Suet.Aug.34). Junge Ritter veranstalten weiterhin Demonstrationen zur Abschaffung der Gesetze (ebd.).
Das Bild des Augustus in der Öffentlichkeit wandelt sich jedoch tatsächlich: Zu Beginn seiner Herrschaft war sein nicht gerade altehrwürdiger Umgang mit Frauen noch in aller Munde, Sextus Pompeius schimpft ihn einen Frauenheld, Antonius unterstellt ihm, sich unter Caesar nach oben geschlafen zu haben und sich von Hirtius bezahlt haben zu lassen, Theaterbesucher spotten über ihn als Weichei (Suet.Aug.68). Seine Affären mit verheirateten Frauen werden nicht einmal von seinen Freunden abgestritten und füllen ein ganzes Kapitel seines Biographen (Suet.Aug.69), der auch aus vertraulichen Briefen zitiert. Nicht zu vergessen der „Skandal der Zwölfgöttertafel“, wo Augustus den Apoll gibt (Suet.Aug.70). Selbst im Alter bleibt Augustus „ganz versessen auf junge Mädchen“ (Suet.Aug.71)…
Nicht gerade zuträglich für das Image des Herrschers, dessen politisches Programm die Wiederherstellung der alten Werte propagiert. Als die Gerüchte überhand nehmen, greift Augustus mit harter Hand durch. Ehebruch wird tatsächlich verfolgt und auf Grundlage der neuen Gesetze mit drastischen Geldstrafen (bis zur Einziehung der Hälfte des Vermögens für Männer, der Hälfte der Mitgift und einem Drittel des Vermögens für Frauen), gelegentlich sogar mit der Verbannung an einen einsamen Ort (relegatio in insulam – auf eine Insel) bestraft. Der princeps Augustus geht mit der Anwendung dieser Gesetze bei seiner Tochter Julia (seinem einzigen leiblichen Kind) und später auch bei seiner Enkelin Julia voran und verbannt nacheinander beide. Bei der Enkelin relegiert er den (an)spiel(ungs)freudigen Dichter Ovid gleich mit (diesen jedoch ans „Ende der Welt“, ans Schwarze Meer nach Tomi. Allerdings sind bei den Julias und ihren regimegegnerischen Liebhabern auch ganz handfeste politische Motive im Spiel, die mit den Sittengesetzen vertuscht werden können. 
Die Gesetze eignen sich bestens, politische Gegner ohne viel Aufsehen loszuwerden. Wenigstens politisch werden die strengen Moralgesetze ein glänzender Erfolg: Der princeps Augustus wird sein altes Bild des jugendlichen Herumtreibers und Verführers, das ihn schon  als „Octavian“ prägte, endgültig los und bald gilt „der Erhabene“ gar als segensreicher Retter und Bewahrer der öffentlichen Moral...
Hier geht’s zu
Sitten  im alten Rom
Wen Interkationen zwischen Römern und Römerinnen
noch genauer interessieren, der lese weiter nach bei
S. Gerlinger, Virtus ohne Ende? Zum Rollenverständnis zwischen Mann und Frau, in: A. Heil / M. Korn / J. Sauer (Hrsg.), Noctes Sinenses. Heidelberg 2011 (ISNB 978-3-8253-5843-3)

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